DSGVO ist noch immer eine Herausforderung
Seit nunmehr 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die strengeren Richtlinien bezüglich personenbezogener Daten sorgen bei vielen Unternehmen noch immer zu Unsicherheiten und nur allzu oft zu Stolpersteinen.
Nach den Ergebnissen einer repräsentativen Befragung des Digitalverbandes Bitkom haben nur 20 Prozent aller befragten Unternehmen die Umsetzung der DSGVO bereits vollständig abgeschlossen (Quelle: http://bit.ly/3rmlCaJ). „Durch unklare Vorschriften und zusätzliche Anforderungen der Datenschutzbehörden ist aus der DSGVO ein Fass ohne Boden geworden“, kritisierte Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Unter den mehr als 500 Unternehmen aus Deutschland konnten jedoch auch knapp zwei Drittel (57 Prozent) die Datenschutzregeln bereits zu einem großen Teil umsetzen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Keber nannte dies einen „guten Wert“.
Datenschutzgrundverordnung bremst Innovation
Alarmierend jedoch erscheint die Zahl der Unternehmen, die eine vollständige Umsetzung der DSGVO als praktisch unmöglich erachten. Dieser Auffassung waren ganze 89 Prozent aller Teilnehmer der Bitkom-Umfrage. Besonders technologische Innovationen scheiterten zudem oftmals an den Datenschutzregeln selbst oder der Unsicherheit bezüglich ihrer Umsetzung. Das gab zumindest jedes zweite Unternehmen (56 Prozent) an.
Durch die Datenschutzgrundverordnung werde vor allem der Aufbau von Datenpools und der Einsatz von Datenanalysen erschwert. Laut 31 Prozent der Unternehmen werde der Einsatz neuer Technologien oft gänzlich verhindert. „Persönliche Daten müssen geschützt werden, das ist unstrittig. Datenschutz darf aber nicht zur Innovationsbremse werden.“, gibt Susanne Dehmel zu bedenken.
Hohe Bußgelder bei Verstoß
74 Prozent der befragten Unternehmen sehen die Rechtsunsicherheit als größte Schwierigkeit bei der Anwendung der EU-Richtlinien. So sind die Auslegungen innerhalb der EU uneinheitlich und Änderungen werden zu häufig vorgenommen. Erweitert wurde durch die DSGVO auch der Bußgeldkatalog. Konnten nach altem Bundesschutzgesetz maximal 300.000 Euro Bußgeld verhängt werden, zeigen aktuelle Fälle wie H&M und Google, dass die Bußgelder wegen Datenschutzverstößen nun im Millionenbereich liegen können.
Nicht nur aus rein ökonomischen Gründen fordern daher beinahe alle Unternehmen (92 Prozent), dass die DSGVO nachgebessert werden müsse. Dabei wünschen sich die Unternehmen vor allem mehr Verständlichkeit, Praxisnähe und Beratung seitens der Datenaufsichtsbehörden.
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