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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Allgemeines

(1) Die AGB des ZWW werden Bestandteil aller Verträge, die das ZWW auf Auftragnehmerseite abschließt. Sie gelten für alle Verträge über offene Veranstaltungen und alle sonstigen Dienstleistungen im Bereich der Weiterbildung und des Wissenstransfers und der Personal- und Organisationsentwicklung auch Inhouse-Seminare, Beratungs- und Coachingangebote, Firmenkooperationen.

(2) Offene Veranstaltungen sind:

  • Seminare
  • Zertifikatskurse
  • Vorträge
  • Foren
  • Konferenzen

(3) Mit Vertragsschluss, der bei offenen Veranstaltungen durch die schriftliche Anmeldebestätigung des ZWW und bei Projekten im Bereich der Weiterbildung und des Wissenstransfers im Firmenauftrag durch einen Honorarvertrag zustande kommt, gelten die AGB des ZWW als anerkannt und werden Vertragsbestandteil. Entgegenstehenden und abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. Diese werden nur Vertragsinhalt, wenn das ZWW im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(4) Vertragspartner des Kunden/der Kundin ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das ZWW als zentrale Einrichtung der Universität Augsburg. Die für das ZWW tätigen Dozenten/innen, Berater/innen, Trainer/innen sind zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des ZWW weder bevollmächtigt noch befugt.

(5) Das ZWW behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder behördlichen Maßnahmen und Weisungen, von technischen Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden / die Kundin nicht unangemessen benachteiligt.


2. Anmeldungen und Vertragsabschluss

(1) Die Anmeldung/der Auftrag erfolgt in Textform unter Nutzung des vom ZWW zur Verfügung gestellten Anmeldeformulars oder über unser Online-Buchungssystem. Die Darstellung der Veranstaltung auf der Internetseite oder im gedruckten Programmheft stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Bei einer Online-Anmeldung wird durch ein Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig Anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung bzw. eine Beauftragung zu einer Dienstleistung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Online-Anmeldung/des Online-Auftrags erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung/des Auftrags und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Erst nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung und unter Berücksichtigung der Kapazität erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung/Auftragsbestätigung. Mit Zugang der Anmeldebestätigung/der Auftragsbestätigung bei Ihnen kommt der Vertrag zustande. Geht Ihnen die Anmeldebestätigung/die Auftragsbestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn das ZWW nicht binnen 14 Tagen nach Ihrer Anmeldung/Ihres Auftrags die Ablehnung erklärt. Im Falle der Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(2) Anmeldungen werden, sofern nicht abweichend angegeben, in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

(3) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Anmeldung über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, WWW und Telefon) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Insoweit weisen wir Sie ausdrücklich auf das Ihnen zustehende Widerrufsrecht der §§355 ff BGB und die Widerrufsbelehrung unter Nr. 12 hin.

3. Anrechnungsmodalitäten für Zertifikatskurse

Für die Anrechnung von bereits absolvierten Seminaren/Lehreinheiten gilt:

(1) Soweit ein Seminar oder eine Lehreinheit am ZWW Bestandteil verschiedener Zertifikatskurse ist und der Besuch dieses, in Umfang und Inhalt gleichen Seminars bzw. Lehreinheit nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, wird auf Antrag angerechnet, so dass sich der Gesamtpreis für den Zertifikatskurs um das angerechnete Seminar/die angerechnete Lehreinheit mindert. Der angerechnete Teilpreis wird relativ bemessen und ermittelt anhand der dem angerechneten Seminar/Lehreinheit zugeordneten EC (European Credits), relativ zu den Gesamt-EC für den Zertifikatskurs (Bsp.: Zertifikatskurs Preis 4.500 Euro mit gesamt 15 EC; angerechnetes Seminar 2 EC; angerechneter Teilpreis 4.500 € / 15 x 2 = 600 €).

(2) Über die Anrechnung inhaltlich vergleichbarer Seminare oder Lehreinheiten entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende.

4. Prüfungsgebühren und Leistungsumfang bei Zertifikatskursen

(1) Bei einer Gesamtbelegung des Kurses ohne Anrechnung sind die Prüfungsgebühren regelmäßig im Gesamtpreis des Zertifikatskurses enthalten. Im Falle der Anrechnung einzelner Seminare oder Lehreinheiten sind die Prüfungsgebühren gesondert zu entrichten.

(2) In den Kosten für den Zertifikatskurs ist Folgendes enthalten: Arbeitsunterlagen, Pausensnacks, Getränke etc. und ggf. Abendessen, falls dies in der Programmbeschreibung entsprechend angekündigt wurde. Zusätzlich anfallende Kosten sind vom Kunden/der Kundin bzw. im Innenverhältnis je nach Absprache vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin selbst zu tragen und nicht vom ZWW. Dazu gehören insbesondere Kosten für die Anreise, Unterkunft und darüberhinausgehende Verpflegung.

5. Stornierung, Kursabsage

a) Allgemeine Stornierungsregelungen für die Teilnahme

(1) Eine Stornierung der Teilnahme ist grundsätzlich nur unter Einhaltung der Textform möglich.

(2) Bei Stornierung einer Veranstaltungsteilnahme ist abhängig vom Zeitpunkt der erfolgten Stornierung ein pauschalierter Aufwendungsersatz in folgender Höhe zu entrichten:

  • Stornierung ab 8 Wochen vor Kursbeginn:        10% des Kurspreises
  • Stornierung ab 6 Wochen vor Kursbeginn:        25 % des Kurspreises
  • Stornierung ab 4 Wochen vor Kursbeginn:        50 % des Kurspreises
  • Stornierung ab 2 Wochen vor Kursbeginn:        100% des Kurspreises

Es gilt das Datum des Eingangs der Stornierung beim ZWW.

(3) Sollten der Kunde/die Kundin eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen können, der/die die Veranstaltungsvoraussetzungen erfüllt, kann diese/r stattdessen teilnehmen und erhält eine entsprechende Rechnung.

(4) Für die weiteren Angebote des ZWW gelten die Stornierungsregelungen nach Abs. 1 und Abs. 2 entsprechend.

b) Absage durch das ZWW

(1) Das ZWW behält sich eine Absage eines gebuchten Zertifikatskurses, von Einzelseminaren, Konferenzen, Foren aufgrund höherer Gewalt, aus organisatorischen Gründen oder infolge rechtlicher Vorgaben oder behördlicher Maßnahmen vor Kursbeginn vor (z.B. Vorgaben des Infektionsschutzes, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Versammlungsbeschränkungen oder bei krankheitsbedingtem Ausfall des Dozenten/der Dozentin). In diesem Fall wird das ZWW entscheiden, ob es Ihnen einen Ersatztermin anbieten kann oder Ihre bereits bezahlten Gebühren zurückerstattet. Sofern ein Ersatztermin angeboten wird und wenn Sie diesen nicht wahrnehmen wollen und Sie dies binnen 14 Tagen nach Information durch das ZWW mitteilen, erfolgt eine Kursstornierung mit entsprechender Rückerstattung des Kursentgelts.

(2) Muss ein einzelnes Seminar oder eine Lehreinheit im Rahmen eines bereits begonnenen Zertifikatskurses aus den in Absatz 1 genannten Gründen vom ZWW abgesagt werden, entbindet dies nicht von der Zahlungspflicht für die weiteren Seminare/Lehreinheiten im Rahmen des gebuchten Zertifikatskurses. Der Seminarpreis für das vom ZWW abgesagte und verschobene Seminar wird anteilig zurückerstattet, sofern Sie den angekündigte Ersatztermin nicht wahrnehmen wollen; weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

(3) Wird ein einzelnes Seminar oder eine Lehreinheit im Rahmen eines bereits begonnenen und terminplanmäßigem Zertifikatskurses vom Kunden/von der Kundin abgesagt und kann glaubhaft gemacht werden, dass ein Teilnahmehindernis aus nicht vorhersehbaren und vom Kunden/von der Kundin nicht zu vertretenen Gründen eingetreten ist, so entscheidet die Produktprogrammleitung, ob die Möglichkeit einer Umbuchung auf eine andere für die angestrebte berufliche Qualifikation geeignete Veranstaltung besteht. Es besteht kein Sonderkündigungsrecht des Kunden/der Kundin . Eine Stornierung und Rückzahlung des Kursentgelts ist ausgeschlossen, da das Risiko in der Sphäre des Kunden/der Kundin liegt.

 

6. Zahlungsmodalitäten

(1) Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig und muss unter Angabe des genannten Verwendungszwecks und des Buchungskennzeichens auf dem Konto der Staatsoberkasse spätestens zum bezeichneten Veranstaltungsbeginn eingegangen sein. Die Teilnahme am Kurs setzt voraus, dass das fällige Teilnahmeentgelt vollständig beglichen wurde. Eine Nichtteilnahme an der gesamten Veranstaltung oder an einzelnen Lehrveranstaltungen entbindet den Kunden/die Kundin von der Zahlungspflicht. Dasselbe gilt für Komplettangebote, die aus mehreren Themenschwerpunkten bestehen und für die ggf. auch eine der nachfolgenden Rabattregelung in Anspruch genommen wurde.

(2) Veranstaltungen, die unter UStG §4, Abs. 22 fallen, werden ohne Ausweisung der Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

(3) Für Zertifikatskurse und Einzelseminare gelten folgende Rabattregelungen:

a) Mitarbeiter/innen der Universität Augsburg, der Hochschule Augsburg und der Stadtakademie Augsburg sowie externe Lehrkräfte des ZWW erhalten auf den Preis für Zertifikatskurse und Einzelseminare 50 % Ermäßigung.

b) Ein Frühbucherrabatt in Höhe von 10 % wird bei einer Anmeldung mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn auf die Zertifikatskurse und Einzelseminare gewährt.

c) Einen Alumnirabatt in Höhe von 5 % erhält, wer einen Abschluss der Universität Augsburg oder eine Teilnahmebescheinigung/ein Zertifikat des ZWW vorweisen kann.
Weitere 5 % Rabatt, also insgesamt 10 % Ermäßigung als Alumnirabatt für „organisierte Alumni“ erhält ein Kunde/eine Kundin, sofern er/sie selbst oder der von ihm entsandte Teilnehmer/die von ihm entsandte Teilnehmerin eine Mitgliedschaft im MBAlumni zum Zeitpunkt der Anmeldung nachweist.

d) Bei Mehrfachbuchungen eines Unternehmens für denselben Zertifikatskurs oder dasselbe Seminar wird ab der 2. Buchung ein Rabatt von 10 % für die zweite Buchung, ab der 3. Buchung von 10 % für die zweite Buchung und von 15 % für die dritte sowie jede weitere Buchung gewährt. Im Falle einer nachträglichen Stornierung wird der Rabatt angepasst bzw. zurückgenommen.

e) Die Rabattregelungen von Buchstaben b) und c) sind kombinierbar. Ebenfalls kombinierbar sind die Rabatte unter b) und d). Bei Rabattgewährung gemäß Buchst. a) kann nur dieser Rabatt in Anspruch genommen werden. Eine Kombination der Rabatte von Buchstaben c) und d) ist ausgeschlossen.

 

7. Änderungsvorbehalt

Wir behalten uns vor, die Veranstaltungsinhalte regelmäßig zu aktualisieren und fortzuentwickeln. Die ZWW-Homepage informiert Sie aktuell über die Veranstaltungsinhalte/ angebotenen Dienstleistungen. Es gilt der jeweils aktuelle Katalog/Prospekt/Flyer, bei eiligen oder notwendigen Änderungen z.B. in Bezug auf Veranstaltungs- und Lehrformate oder Veranstaltungsräumlichkeiten die Inhalte der Website. Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich das ZWW vor. In begründeten Fällen kann das ZWW die Veranstaltung von einer anderen als der angegebenen Lehrkraft durchführen lassen. Sollte ein Seminar oder eine Lehreinheit infolge höherer Gewalt, rechtlicher Vorgaben z.B. des Infektionsschutzes oder behördlicher Maßnahmen, wegen pandemiebedingter Einschränkungen wie Versammlungsbeschränkungen, Beherbergungsverboten, Reisebeschränkungen, plötzlicher Warnmeldungen etc. nicht in Präsenz vor Ort durchgeführt werden können, behält die Anmeldung ihre Gültigkeit und die Veranstaltung wird als Online-Seminar für alle Teilnehmer/innen im synchronen Format durchgeführt. Der Kunde/die Kundin kann deshalb nicht vom Vertrag zurücktreten oder eigenmächtige Minderung der Veranstaltungsentgelte ableiten.


8. Urheberrecht

Die Veranstaltungsunterlagen, Lernmittel und verwendete Computersoftware sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Die Teilnehmer/innen erhalten die Lehrmaterialien ausschließlich zu ihrem persönlichen Gebrauch. Zugangsdaten zu web-basierten Plattformen dürfen nur vom Teilnehmer/der Teilnehmerin genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine öffentliche Zugänglichmachung oder anderweitige Nutzung von Materialien, Texten, Audios, Video, Software etc. ist untersagt. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung durch die Teilnehmer/innen in Form von Audio oder Videomitschnitten ist nicht zulässig.  Zuwiderhandlungen können zu Schadensersatzansprüchen führen.

9. Schadensersatzhaftung

(1) Das ZWW haftet nicht für die Inhalte der Veranstaltungsvorträge, der Teilnehmerskripten und der sonstigen Seminarunterlagen oder etwaiger Auskünfte der Lehrkräfte. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller und ideeller Art beziehen, die mit der Nutzung/Nichtnutzung der dargebotenen Informationen im Zusammenhang stehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Es wird auch keine Haftung für die persönlichen Gegenstände der Teilnehmer/innen im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung übernommen.

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(3) Sonstige Schadensersatzansprüche der Kunden/Kundinnen sind, soweit nicht die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten betreffend, ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vom ZWW ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungs- und Vertragsabwicklung und für Information über das Kursangebot unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet.

11. Sonstiges

(1) Rechtswirksame Nebenabreden, die eine Weiterbildungsveranstaltung betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung im Rahmen der Anmeldebestätigung getroffen werden.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Augsburg, soweit es sich bei den Kunden/Kundinnen um Kaufleute im Sinne des
Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.

(4) Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden oder diese Bedingungen eine Regelungslücke aufweisen, so werden die Parteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem vereinbarten Zweck der gewollten Regelung und den übrigen Bedingungen entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

12. Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher und besteht nicht bei Verträgen, die von Unternehmen i.S. des § 14 BGB im Rahmen dieser Tätigkeit mit dem ZWW abgeschlossen werden.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:    

Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer
Universität Augsburg
Universitätsstraße 16
86159 Augsburg

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.