Debatte über Rechtssicherheit und Datenschutz entfacht

Neues EU-US Datenschutzabkommen tritt in Kraft


Ein neues Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten ist in Kraft getreten, in dem es darum geht, Rechtssicherheit beim transatlantischen Datentransfer zu schaffen. Das vorherige Abkommen "Privacy Shield" war vor drei Jahren vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgrund von Datenschutzbedenken für ungültig erklärt worden. Die EU-Kommission hat nun einen Angemessenheitsbeschluss erlassen, der besagt, dass die USA ein angemessenes Datenschutzniveau für personenbezogene Daten sicherstellen, das dem europäischen Standard entspricht.

Unter dem neuen Abkommen können personenbezogene Daten aus der EU an US-Unternehmen übertragen werden, die sich dem Datenschutzrahmen EU-USA anschließen, ohne zusätzliche Datenschutzgarantien einzuführen. US-Unternehmen, die teilnehmen, verpflichten sich zur Einhaltung detaillierter Datenschutzbestimmungen, wie der Löschung von Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden, und der Sicherstellung des Datenschutzes bei Weitergabe an Dritte. EU-Bürgerinnen und -Bürger haben auch Rechtsbehelfe zur Verfügung, wenn ihre Daten nicht ordnungsgemäß behandelt werden.

Trotz des Optimismus in einigen Branchen haben Datenschützer und EU-Parlamentarier Kritik geäußert. Sie argumentieren, dass das neue Abkommen dem gescheiterten "Privacy Shield" ähnelt und wenig Veränderungen im US-Recht mit sich bringt. Besonders der österreichische Jurist Max Schrems und seine Datenschutzorganisation noyb sind skeptisch und planen, die Entscheidung vor den EuGH zu bringen. EU-Parlamentarier bezeichnen das Abkommen als einen "Blankoscheck" für den Datentransfer in die USA und prognostizieren ein Scheitern vor dem EuGH.

Für betroffene Unternehmen behalten vorherige Zertifizierungen nach dem "Privacy Shield" vorerst ihre Gültigkeit, sie müssen lediglich ihre Datenschutzrichtlinien an den neuen Datenschutzrahmen anpassen. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des neuen Angemessenheitsbeschlusses erfolgen. Die Zukunft des transatlantischen Datentransfers bleibt unsicher, da das Abkommen voraussichtlich vor dem EuGH erneut geprüft wird (Quelle: Haufe Online Redaktion).

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