Dr. Corina Jürschik
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Derzeitige Tätigkeit und Position
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht
- Partnerin bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte, Stuttgart
Kernkompetenzen und Schwerpunkte
- Vergaberecht; Europäisches Beihilferecht/Europarecht
Erfahrung
- Vergaberecht (Pharmavergaberecht, ÖPNV-/SPNV-Vergaberecht)
- Europäisches Beihilferecht (insb. DAWI)
- Kartellrecht (Schnittstelle Vergaberecht)
Ausbildung
- Masterstudium an der Fernuniversität in Hagen mit pharmavergaberechtlichem Schwerpunkt (LL.M., 2014)
- Zweite Juristische Staatsprüfung in Baden-Württemberg (2012)
- Promotion an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Dr. iur., 2011)
- Jurastudium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen (2004 – 2008)
Sonstige Hinweise
- Autorin in Kommentaren und Fachzeitschriften zum Vergaberecht
Aktuelle Publikationen/Veranstaltungen:
- Kommentierung der Vorschriften §§ 56 bis 58 VgV,§ 131 GWB, §§ 41 bis 43 UVgO, §§ 31, 34 SektVO sowie der gesamten VO 1370/2007 (einschl. VO 2016/2338) in der 2. Auflage des Kommentars Heuvels/Höß/Kuß/Wagner, Vergaberecht (Kohlhammer-Verlag, 2021)
- Vortrag „Dringlichkeitsvergaben“ am Vergabetag Baden-Württemberg am 29.01.2021;
- „Aufhebung zulässig trotz angekündigtem Zuschlag“, Staatsanzeiger für Baden-Württemberg vom 11.06.2021;
- „Ausgestaltung von Verkehrsverbünden - Rechtslage unter dem Blickwinkel des Beihilfe- und Kartellrechts, DER NAHVERKEHR 6/2021, 48-51 (zusammen mit Dr. Christoph Wolf);
- „Chancen der Privatisierung nicht vergeben: Zur Ausschreibungspflicht im privatisierten Maßregelvollzug“, VBlBW 03/2021, 97 ff. (zusammen mit Dr. Henrike Schulte).
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