Wir modernisieren aktuell schrittweise unseren Webauftritt.
Sollten Links nicht funktionieren oder Informationen fehlen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter: 0821 598-4733
So wird Innovation geregelt: F&E und Lizenzverträge
Innovationen und technische Neuerungen finden heute selten im Alleingang statt: Meist sind sie das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Parteien, etwa Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dabei wächst in Deutschland die Zahl der Unternehmen, die ihre neuen technischen Produkte oder Verfahren nicht nur national, sondern europa- oder gar weltweit vermarkten. Immer wichtiger wird daher die klare rechtliche Regelung dieser Verfahren: durch F&E- und Lizenzverträge.
Was sind F&E-Verträge – und welche Arten gibt es?
F&E-Verträge, also Forschungs- und Entwicklungsverträge, regeln die Zusammenarbeit verschiedener Parteien bei der gemeinsamen Entwicklung technischer Neuerungen, also neuartiger Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Dabei lassen sich drei grundlegende Formen unterscheiden:
- F&E-Kooperationsvertrag
Hier arbeiten zwei oder mehr Partner, zum Beispiel ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung, gemeinsam an einem Entwicklungsprojekt. Der Vertrag regelt dabei die Zusammenarbeit, etwa das Ziel der Arbeit, die Bereitstellung von finanziellen Mitteln und die Methodik der Forschung.
- F&E-Auftragsvertrag
Bei dieser Vertragsform gibt ein Auftraggeber einen Forschungsauftrag an ein Unternehmen oder eine Forschungsinstitution weiter, die dafür finanzielle Mittel erhält, mit dem Ziel, Innovationen bewusst zu fördern. Entgegen der Kooperationsforschung liegt hier die Idee und inhaltliche Steuerung meist beim Auftraggeber.
- F&E-Konsortialvertrag
Diese spezielle Form des Forschungs- und Entwicklungsvertrags kommt oft bei öffentlich geförderten Projekten zum Einsatz. Mehrere Partner schließen sich zu einem Konsortium zusammen und schließen für die Laufzeit der Forschung einen Vertrag ab, der unter anderem die Finanzierung und die Nutzung von geistigem Eigentum regelt.
Was sind dagegen Lizenzverträge?
Während F&E-Verträge auf Forschung und die Entstehung neuer Technologien oder Verfahren ausgelegt sind, ermöglichen Lizenzverträge deren Nutzung und Verwertung. In der Praxis stehen Lizenzverträge daher häufig am Ende eines F&E-Prozesses und bauen auf dessen Ergebnissen auf.
Sie wollen mehr dazu erfahren?
F&E- und Lizenzverträge gehören heute für Rechts- und Patentanwält/-innen, Mitarbeitende in Firmenabteilungen, zum Beispiel F&E oder Vertrieb, und Mitarbeitende in Technologietransferabteilungen von Forschungseinrichtungen zur täglichen Praxis.
Das Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer (ZWW) der Universität Augsburg bietet daher zu den Themen „F&E“ sowie „Lizenzverträge“ Online-Seminare an, in denen den Teilnehmenden praxisorientiert alle wichtigen Grundlagen zu diesen Vertragstypen vermittelt werden.
Sie haben Interesse? Sie haben die Möglichkeit, beide Seminare in Kombination oder je einzeln zu buchen.
Angeboten wird der Kurs einmal im Jahr – in diesem Jahr finden beide Seminare am 20. Juni 2026 statt. Zur Anmeldung