Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ab 2023 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. In unserem Seminar werden Ihnen die daraus resultierenden Sorgfaltspflichten und deren Umsetzung praxisnah vermittelt und Sie werden dabei unterstützt, mithilfe des zugrundeliegenden internationalen Rahmens in Form der Leitprinzipien der Vereinten Nationen alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der daraus resultierenden Anforderungen zu unternehmen.
Seminarinhalte
- „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ vom 16.07.2021
- Sorgfaltspflichten
- Risikoanalyse
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Beschwerdeverfahren
- Dokumentations- und Berichtspflicht
Zielgruppe: Compliance Officer, Compliance Beauftragte, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Menschenrechtsbeauftragte, Qualitätsmanager/-innen, Revisor/-innen, Unternehmensjuristen und -juristinnen, Einkäufer/-innen und Logistiker/-innen in Entscheiderpositionen, Supply Chain Manager, Geschäftsführer/-innen und Vorstände